§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

  • Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Unsere Geschäftbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  • Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gem. § 310 Abs. 2 BGB (insbesondere Wiederverkäufer, Werbetechniker, Agenturen, etc.).
  • Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers Lieferungen an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Abmachungen und Abänderungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  • Wir liefern nur an registrierte Unternehmer und nicht an Verbraucher.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
  • Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich einen Auftrag erteilen zu wollen.

    Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware erklärt werden.
  • Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferern.

    Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Eine eventuell bereits geleistete Gegenleistung wird zurückerstattet.

§ 3 Preise

  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk&qout; ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt und von uns nicht zurückgenommen.
  • Einzelheiten sind der Preisliste zu entnehmen.
  • Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  • Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
  • Wir behalten uns das Recht vor, insbesondere bei unbekannten Bestellern (Erstkunden) oder bei Kunden, die bei früheren Zahlungen erheblich in Verzug gekommen sind, Lieferungen von Vorkasse abhängig zu machen. Dasselbe gilt für Sonderanfertigungen.

    Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend des Zahlungsverzugs. Bei verspäteter Zahlung können wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend machen.
  • Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

    Wir behalten uns das Recht vor unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
  • Wir sind berechtigt, sämtliche aus der Geschäftsverbindung obliegenden Leistungen zu verweigern, oder nur noch gegen Vorkasse zu erbringen, solange der Besteller sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet.

§ 4 Lieferzeit

  • Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  • Ein Fixgeschäft kann nur bei ausdrücklicher Absprache angenommen werden.
  • Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn zum Liefertermin der Liefergegenstand das Auslieferungslager verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
  • Die Einhaltung der Lieferzeit setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Besteller voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  • Sofern die Voraussetzungen des Abs. 5 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

    Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  • Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw.; auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder dessen Unterlieferanten eintreten - haben wir dies auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

    Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit, oder werden wir von einer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche verlangen. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.
  • Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers werden vorbehalten.
  • Wir sind abweichend von § 266 BGB dazu berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit diese dem Besteller zumutbar sind.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  • Der Besteller ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln.
  • Der Besteller ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
  • Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer der unter Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung, vom Vertag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  • Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  • Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so werden wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen erlangen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§ 7 Haftungsbeschränkung
  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verletzung des Lebens des Bestellers.
  • Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

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